27. Jan 2023
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe fordert anlässlich des Gedenktages die Opfer der Aktion T4 nicht mehr länger wie "Opfer zweiter Klasse" zu behandeln.
Der 27. Januar ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, denn vor 78 Jahren wurde an diesem Tag das Konzentrationslager Auschwitz befreit.
Auch Menschen mit Behinderungen gehören zu diesen Opfern. Behinderungen und psychische Erkrankungen stuften die Nazis als „lebensunwert“ ein. In den Jahren zwischen 1933 und 1945 wurden sie im sogenannten „Euthanasie“-Programm systematisch verfolgt und ermordet. Im Laufe der Jahre bekam das Programm den Namen „Aktion T4“, benannt nach dem Sitz des Zentralbüros für die Organisation dieser Vernichtung, auf der Tiergartenstraße 4 in Berlin.
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt forderte anlässlich des Gedenktages, die Menschen mit Behinderungen hier endlich nicht mehr als Opfer zweiter Klasse zu behandeln: „78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von ‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern. Damit werden sie bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht.“
Den gesamten Beitrag der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. dazu, lesen Sie gerne hier.
Heute findet zu diesem Gedenktag auch an der Erinnerungsstätte auf der Tiergartenstraße 4, wie jedes Jahr, wieder eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung statt.