Immer mehr Menschen mit einer Behinderung haben den Wunsch nach einer eigenen Familie und möchten ihr Leben zusammen mit ihren Kindern nach ihren individuellen Vorstellungen gestalten.
Die Begleitete Elternschaft richtet sich an (werdende) Eltern, mit einer geistigen Behinderung, die Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder und bei der Bewältigung alltäglichen Aufgaben benötigen.
Zentrale Aufgabenbereiche der Begleiteten Elternschaft sind:
Die Begleitete Elternschaft kombiniert eine Begleitung der Eltern im Rahmen des Ambulant Unterstützten Wohnens und eine Hilfe zur Erziehung durch die Heilpädagogischen Familienhilfe, um für die Familien eine umfassende und alltagsnahe Betreuungssituation zu schaffen, die die Lebensbereiche aller Familienmitglieder berücksichtigt.
Eine angemessene Hilfeplanung, die sich an den Möglichkeiten der Eltern orientiert, ist die erforderliche Grundlage für eine gelingende Begleitung der Familie. Der individuelle Hilfebedarf wird durch Hilfeplanungen mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger sowie dem zuständigen Jugendamt ermittelt. Aus diesen werden Ziele und Inhalte für die Arbeit mit den Familien vereinbart.
Durch die Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team werden Synergieeffekte der Tätigkeitsbereiche des Ambulant Unterstützten Wohnens und der Heilpädagogischen Familienhilfe erzeugt, die sinnvoll und bedarfsgerecht genutzt werden.