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Begleitete Elternschaft

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(§ 78 SGB IX und § 27ff. SGB VIII)

Eine kindliche Zeichnung einer Familie.

Die Begleitete Elternschaft richtet sich an (werdende) Eltern, mit einer geistigen Behinderung, die Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder und bei der Bewältigung alltäglichen Aufgaben benötigen.

Zentrale Aufgabenbereiche der Begleiteten Elternschaft sind:

  • Sicherstellung der medizinischen, hygienischen und pflegerischen Versorgung der Kinder
  • Altersgerechte Förderung der Kinder
  • Selbstständige Gestaltung eines gemeinsamen Alltags
  • Förderung der Erziehungskompetenzen der Eltern
  • Auseinandersetzung mit der Elternrolle im Kontext der geistigen Behinderung
  • Unterstützung und Begleitung bei Ämtergängen und Arztbesuchen aller Familienmitglieder
  • Umgang mit Geld
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Schaffung und Erhaltung eines sozialen Netzwerkes


Die Begleitete Elternschaft kombiniert eine Begleitung der Eltern im Rahmen des Ambulant Unterstützten Wohnens und eine Hilfe zur Erziehung durch die Heilpädagogischen Familienhilfe, um für die Familien eine umfassende und alltagsnahe Betreuungssituation zu schaffen, die die Lebensbereiche aller Familienmitglieder berücksichtigt.

Sollten Sie mehr Informationen benötigen, melden Sie sich gerne unter

0201- 10 22 09 033
HBBFlbnshlf-ssn-d

Bild
Vanessa Voigt
Bereichsleitung
Familien - Assistenz - Freizeit
Harkortstraße 63
45145 Essen

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