ie Erziehungsbeistandschaft richtet ihren Blick auf das Kind oder den Jugendlichen, welches bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen eine Unterstützung benötigt.
Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen.
Diese Hilfeform ist aufsuchend und setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus.
Die Bewilligung erfolgt über das zuständige Jugendamt, hier muss Seitens der Erziehungsberechtigten ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Im Rahmen einer Hilfeplanung, wird dann gemeinsam über die Ziele der Maßnahme entschieden.
Die Inhalte können vielfältig sein. Vermittlung bei Eltern-Kind-Konflikten, Förderung die persönlichen Fähigkeiten, Hilfestellungen beim Erlernen von Selbstständigkeiten oder Begleitung bei schulischen Fragen.
Für das Kind bzw. den Jugendlichen:
Für die Eltern:
Wir stehen für Rückfragen zu Erziehungsbeistandschaft gerne zur Verfügung.
Melden Sie sich gerne unter