03. Dez 2022
03. Dezember und natürlich ein drittes Türchen, aber wir möchten den heutigen Tag nutzen um euch nicht einfach ein neues Rezept oder eine tolle Bastelidee vorzustellen, sondern um euch auf ein ganz besonderes Thema aufmerksam zu machen. Denn heute ist auch der Internationale Tag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält die rechtliche Anforderung einer inklusiven Gesellschaft. Dies beinhaltet eben auch die gleichen Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung. Unser deutsches Sozialgesetzbuch hat diese rechtliche Forderung auch übernommen und mit der Formulierung „jeder junge Mensch“, zum Beispiel direkt im ersten Paragraphen des SGBVIII umgesetzt. Und dann gibt es ja auch noch das „neue“ BTHG.
Aber wie kann diese Inklusion praktisch aussehen? Wer ist zuständig? Das Jugendamt? Die Träger der Eingliederungshilfe? Und wem steht was zu? Was ist wenn das Behinderungsbild nicht eindeutig zugeordnet werden kann? Wer steigt da denn noch durch?
Um hier Entlastung zu schaffen sollen sogenannte Verfahrenslots*innen installiert werden.
Sie sollen auf Wunsch der Leistungsberechtigten tätig werden und begleiten sie durch das gesamte Verfahren vom Antrag bis zur eigentlichen Leistung eines Dienstleisters, zB der Lebenshilfe Essen und ihres Schulbegleitdienstes.
Das Jugendamt der Stadt Essen hatte sich zu diesem Thema unteranderem an die Kolleg*innen der Lebenshilfe Essen gewandt, um eine entsprechende Beratung zur Einrichtung dieser Verfahrenslots*innen zu erhalten.
Wir sind sehr gespannt wie das ganze am Ende aussehen wird und hoffen sehr, dass die Prozesse damit endlich erleichtert werden.
miteinander.zusammen.inklusiv